Durch eine Krankheit oder eine schwere Verletzung kann man nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Auch junge Menschen können davon betroffen sein.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen, die durch eine Krankheit oder Verletzung dauerhaft nicht mehr in ihren Beruf arbeiten können.
In den ersten fünf Jahren gilt jedoch: Diese wird sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit ausgezahlt. Dies teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.
Über zusätzliche Absicherung nachdenken
Daher sollten sich bereits Azubis frühzeitig über weitere finanzielle Absicherungen informieren – also bereits während der Ausbildung über den Abschluss einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nachzudenken.
Die BU springt ein, wenn Menschen dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu einem gewissen Grad ausüben können – meist zu über 50 Prozent.
Angebote vergleichen
Ein früher Vertragsabschluss kann Vorteile haben: Neben dem Beruf wirken sich unter anderem auch das Alter und der Gesundheitszustand auf die Höhe der Versicherungsprämie aus. Je früher der Abschluss erfolgt, umso größer ist die Chance, dass der Vertrag keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge enthält, so der BdV.
Die Stiftung Warentest rät dazu, die Angebote zu vergleichen. Es lohnt sich beispielsweise darauf zu achten, ob die Police eine Nachversicherungsgarantie, eine dynamische Leistungssteigerung sowie eine Anhebung der Regelaltersgrenze ermöglicht.
(RP/dpa/tmn)

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