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„Corona-Prämie auch für Beschäftigte in der Behindertenhilfe!“

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie fordert Ausweitung des Pflegebonus auf Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Frau mit Maske gegen Corona (Symbolfoto: Shutterstock)
Frau mit Maske gegen Corona (Symbolfoto: Shutterstock)

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) fordert, dass auch Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eine Corona-Prämie erhalten. Der derzeitige Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht vor, dass nur Beschäftigte im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen einen sogenannten Pflegebonus erhalten. Dabei seien die coronabedingten Zusatzbelastungen in gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe durchaus mit denen in der Pflege nach SGB XI vergleichbar.

„Die Mitarbeitenden in den Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe haben während der Corona-Pandemie erhebliche Mehrarbeit geleistet und zahlreiche zusätzliche Belastungen gehabt“,

erklärt der CBP-Vorsitzende Wolfgang Tyrychter. Dazu gehören ständiges Einspringen, das Übernehmen zusätzlicher Dienste, Überstunden, die Versorgung positiv getesteter Bewohner, das Arbeiten mit Vollschutz etc. und vieles andere mehr. „Diese zusätzliche Leistung muss, genauso wie die der Beschäftigten in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, entsprechende Anerkennung finden“, so Tyrychter.

Steuerbefreiung oder Einmalzahlung vorgeschlagen

Hintergrund der aktuellen Debatten um einen „Pflegebonus“ ist ein Eckpunktepapier des BMG, das die Zahlung einer Sonderzahlung vorsieht, um die herausragende Leistung von Pflegekräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege zu honorieren und der Anerkennung für ihren Einsatz „in der nach wie vor sehr herausfordernden Situation“ während der Corona-Pandemie Ausdruck zu verleihen. Personal in anderen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens ist in diesem Entwurf nicht einbezogen. Der CBP fordert daher die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Mitarbeitende in den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Aus Sicht des CBP gibt es verschiedene Wege, wie eine finanzielle Anerkennung ausgestaltet werden könnte – beispielsweise in Form einer Steuerbefreiung oder einer Einmalzahlung. Wichtig ist jedoch, dass die herausragenden Leistungen und die zusätzlichen Belastungen der Beschäftigten in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe ebenfalls gesehen und entsprechend honoriert werden.

(RP/PM)

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