Familien und Menschen mit Behinderung blicken auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Sie brauchen deshalb in vielen Bereichen Unterstützung, aber auch Erholungsangebote, um sich von den vergangenen Monaten erholen und Kraft für den Alltag tanken zu können.
Aus diesem Grund hat das Bundesfamilienministerium das Angebot „Corona-Auszeit für Familien“ aufgelegt, welches mit 50 Millionen Euro bezuschusst wird. Berechtigte zahlen damit nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Unterkünfte in ganz Deutschland. Gefördert werden Aufenthalte bis zu einer Woche. Zusätzlich können pädagogische Angebote angenommen werden, um beispielsweise Elternkompetenz zu steigern.
Die teilnehmenden Einrichtungen, die in den kommenden Wochen noch erweitert werden, finden Sie hier.
Was sind die Voraussetzungen?
Die Familienferienzeit richtet sich an Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung, damit sie sich von den pandemiebedingten Belastungen erholen und gilt bis Dezember 2022. Eine erste Einschätzung, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann der Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung bieten. Hat es geklappt, können Sie das Angebot sogar zweimal nutzen: sowohl 2021 als auch für 2022.
Haben Sie Fragen zu der Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“? Die Beratungs-Hotline der Kolpinghäuser e.V. hilft Ihnen telefonisch unter (0800) 866 11 59 oder per E-Mail weiter.
(RP/PM)

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