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CBP: Menschen mit Taubblindheit benötigen umfassende Assistenz

Die Caritas Behindertenhilfe macht anlässlich des Sehbehindertentages auf die besonderen Bedarfe von Menschen mit Hör-Sehbehinderung und Taubblindheit aufmerksam.

Blinder Mann mit Stock im Park
(Foto: Shutterstock)

Am heutigen Dienstag ist der Tag der Menschen mit Sehbehinderung. Aus diesem Anlass macht der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) auf die besonderen Lebenslagen und Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Taubblindheit oder Hör-Sehbehinderung aufmerksam, die eine umfassende Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe benötigen. Taubblindheit ist als eine eigenständige Art der Behinderung zu verstehen, die sich nicht nur aus der Addition von Hör- und Sehbehinderung ergibt. Kommen zu der doppelten Sinnesbehinderung noch weitere Beeinträchtigungen dazu, bedürfen die Menschen vielfältiger Unterstützung in allen Lebensbereichen.

Vielfältige zusätzliche Behinderungen

Menschen mit Taubblindheit oder Hör-Sehbehinderung, die durch Mitgliedseinrichtungen des CBP unterschiedliche Assistenzleistungen erhalten, weisen oftmals vielfältige zusätzliche Behinderungen – kognitive Einschränkungen, psychische Erkrankungen, Körperbehinderungen, Epilepsie, Autismusspektrumstörungen, psychische Erkrankungen, unterschiedliche Syndromerkrankungen (Mehrfachdiagnosen) – auf, die einen erheblichen Mehrbedarf in der Assistenz und Begleitung notwendig machen. Es handelt sich bei diesem Personenkreis um Menschen mit größtenteils Schwerst- und Mehrfachbehinderungen, die zumeist nur im Rahmen von besonderen Wohnformen begleitet werden können.

Aufgrund ihrer komplexen Mehrfachbehinderung sind die Möglichkeiten, das Fehlen der beiden Fernsinne zu kompensieren und die Begreifbarkeit der Umgebung deutlich eingeschränkt. Daraus ergeben sich für den Lebensalltag, für die Alltagsbewältigung und für das notwendige Unterstützungskonzept der Menschen mit Taubblindheit oder Hör-Sehbehinderung weitreichende Folgen. Innerhalb des CBP gibt es bundesweit neben mehreren kleineren Unterstützungs- und Beratungssettings zwei Kompetenzzentren und Assistenzorte für die Zielgruppe der Menschen mit Taubblindheit bzw. Hör-Sehbehinderung und zusätzlichen Einschränkungen.

Betreuung von mehr als 2.000 Menschen mit Sinnesbehinderung

Die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn betreut insgesamt über 1.710 Menschen mit Sinnesbehinderung (in besonderen Wohnformen/in der eigenen Wohnung/in gemeinschaftlichen Wohnformen/in Beratungen) aus ganz Baden-Württemberg. Aktuell haben davon 230 Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine massive Hör-Sehbehinderung oder Taubblindheit und Mehrfachdiagnosen.

Die Einrichtung Regens Wagner Zell betreut insgesamt ca. 450 Menschen mit Hörbehinderung und zusätzlichen Einschränkungen aller Altersstufen aus dem ganzen Bundesgebiet. Aktuell haben davon ca. 60 Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine Hör-Sehbehinderung oder Taubblindheit und zusätzliche Beeinträchtigungen.

Der CBP-Fachbeirat Menschen mit Sinnesbehinderung hat im Jahr 2022 das Positionspapier „Bedarfe und Lebenslagen von Menschen mit Taubblindheit oder Hör-Sehbehinderungen, die eine umfassende Assistenz benötigen“ veröffentlicht. Das Papier ist unter folgendem Link zu finden: https://www.cbp.caritas.de/der-verband/stellungnahmen/positionspapier-bedarfe-und-lebenslagen-von-menschen-mit-taubblindheit-oder-hoer-sehbehinderungen-di

(RP/PM)

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