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CBP fordert Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie kritisiert, dass Beschäftigte in der Behindertenhilfe keine Corona-Prämie erhalten, aber weiterhin Schutzmaßnahmen alleine tragen sollen.

Impfung
(Foto: Shutterstock)

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) fordert vor dem Hintergrund der gescheiterten allgemeinen Impfpflicht eine sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die seit dem 16. März 2022 gilt. Andernfalls geraten die Einrichtungen zusätzlich unter Druck und die Personalproblematik verschärfe sich weiter. Zudem wäre die exklusive Aufrechterhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen nach Ansicht des Verbvandes ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe, die im Unterschied zu Beschäftigten im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen keine Corona-Prämie erhielten.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Dezember 2021 von Bundesrat und Bundestag für das Personal im Gesundheits- und Sozialbereich eingeführt. Ursprünglich sollte dies der erste Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht sein, diese ist jedoch am 7. April 2022 im Deutschen Bundestag gescheitert (ROLLINGPLANET berichtete). Das bedeutet, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht exklusiv bleibt und weiterhin nur Personen betrifft, die in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe oder der Pflege tätig sind.

Umfrage zeigt akuten Personalmangel

In der Praxis zeige sich mittlerweile, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bundesweit sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Bereits im Februar hatte bei einer Blitzumfrage unter den 1.100 Mitgliedern des CBP innerhalb eines Tages mehr als jede zehnte Einrichtung angegeben, dass sie befürchtet, ihre Angebote durch die Betretungsverbote für nicht geimpfte Mitarbeitende nicht oder nicht vollständig aufrechterhalten zu können. Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankung sei dadurch erheblich gefährdet, denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärft die ohnehin angespannte Personalsituation aufgrund des akuten Mangels an Fachkräften.

Die Folge seien regionale Versorgungsengpässe, die mit Einschränkungen im Leistungs- und Unterstützungsangebot und der Gefährdung der Versorgungsqualität für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen einhergehen. Auch medizinische Versorgung und Therapien sind gefährdet, teilweise könnten Wohn-, Förder- und Arbeitsangebote geschlossen bzw. ausgesetzt werden müssen.

Darüber hinaus werde die Regelung, dass ab 1. Oktober 2022 nur noch dreifach geimpfte Personen als vollständig geimpft gelten, diese Situation weiter zuspitzen. Das Personal von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen werde einseitig und überdurchschnittlich mit Pflichten zum Infektionsschutz belastet, so der Verband. Der CBP hatte sich ausdrücklich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, unter anderem da der Schutz der vulnerablen Gruppen allein durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht sicherzustellen ist. Da die Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe, die in der Pandemie die Menschen unermüdlich begleitet haben, bei der Corona-Prämie leer ausgehen, würde die Aufrechterhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen in der Eingliederungshilfe, während in der Gesellschaft insgesamt keine Maßnahmen mehr gelten, zu zusätzlichen Spannungen führen.

(RP/PM)

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