Künftig soll die „Ex-Post-Triage“ ausdrücklich erlaubt sein, berichtete am vergangenen Samstag der „Tagesspiegel“. Bei einer Triage wird im Fall knapper medizinischer Ressourcen entschieden, wer behandelt wird und wer nicht. Bei einer Ex-Post-Triage wird die Behandlung eines Menschen zugunsten eines anderen abgebrochen, der vermeintlich bessere Überlebenschancen hat. Ersterer stirbt, was nach Ansicht der meisten Jurist*innen laut „Tagesspiegel“ als Totschlag zu werten ist und von der letzten Bundesregierung als verboten bezeichnet wurde.
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seinem Beschluss vom Dezember 2021 aufgetragen, behinderte Menschen im Falle einer Triage-Situation vor Benachteiligung zu schützen. Was hier vorgesehen ist, bedeutet das Gegenteil, denn nun soll erlaubt werden, was bisher verboten war,”
kritisiert die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, Dr. Sigrid Arnade (siehe dazu auch den ROLLINGPLANET-Bericht Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Behinderung müssen unverzüglich bei Triage geschützt werden)
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Wo bleibt der Aufschrei?
Laut „Tagesspiegel“ kam die Erlaubnis zur Ex-Post-Triage auf Druck von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in den Gesetzesvorschlag. Demnach sollen drei erfahrene Intensivmediziner die Entscheidung gemeinsam treffen.
„Herr Buschmann verleiht hiermit die Lizenz zum Töten und stellt sich damit gegen die deutsche Verfassung und gegen das Bundesverfassungsgericht,“
so Arnade. Völlig unbegreiflich sei ihr, dass bislang ein Aufschrei aus der Ärzteschaft sowie der roten und grünen Koalitionspartner ausgeblieben ist. Auch in der FDP gäbe es doch bestimmt noch Kräfte, die die Verfassung und das oberste deutsche Gericht respektierten.
„Für die LIGA Selbstvertretung kann es nur eine Konsequenz geben: Buschmann muss zurücktreten oder von verfassungstreuen Kräften in der deutschen Bundesregierung zum Rücktritt gezwungen werden,“ lautet das Fazit der LIGA-Sprecherin.
(RP/PM)
Lesen Sie dazu auch: Lauterbach: Behandlungsabbruch von Patienten wird nicht erlaubt

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