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Gesellschaft & Politik

Berlin soll sich zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennen

Auch die Hauptstadt hat am vergangenen Sonntag gewählt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert vom Senat einen klaren Fokus auf menschenrechtlich ausgelegte Behindertenpolitik.

Rotes Rathaus in Berlin
Das Rote Rathaus in Berlin-Mitte ist Sitz des Berliner Senats. (Foto: Shutterstock)

Nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September soll nach Willen des Deutschen Instituts für Menschenrechte ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention im neuen Berliner Koalitionsvertrag festgehalten werden.

So sollen bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen die verhandelnden Parteien dringende Probleme im Kontext der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgreifen und dazu Vorhaben im Regierungsprogramm für die 19. Wahlperiode (2021-2026) aufnehmen. Dazu hat das Institut 11 Punkte für eine menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda veröffentlicht.

Bei der Abstimmung erzielte die SPD mit 21,4 Prozent das höchste Ergebnis und kann die bisherige rot-rot-grüne Koalition fortführen. Aller Voraussicht nach wird die ehemalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Vorgänger Michael Müller (SPD) übernehmen.

„Um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, erwarten wir von der künftigen Berliner Landesregierung eine breite, menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda“,

betont Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Mehr Geld und Personal für Teilhabe nötig

„Die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen durch gezielte Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden“, so Hübner weiter. Dazu gehöre unter anderem ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung behinderter Menschen, die Schaffung barrierefreien Wohnraums bei gleichzeitigem Ausbau ambulanter Unterstützungsstrukturen und der Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen für ein inklusives Bildungssystem.

Ein weiterer Schwerpunkt der anstehenden Legislaturperiode müsse in der wirksamen Umsetzung des jüngst reformierten Landesgleichberechtigungsgesetzes liegen. Dazu seien ausreichend Haushaltsmittel einzuplanen. So müssten beispielsweise die neuen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit erfüllt werden.

(RP/PM)

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