Deutschland steht vor der Auswahl seines Bewerbers für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044. Am Samstag, 26. September 2026, entscheidet die außerordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im Kurhaus Baden-Baden zwischen München, KölnRheinRuhr und Berlin. Dabei bleibt der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ohne eigenes Stimmrecht, obwohl die Entscheidung auch die Paralympics betrifft.
München liegt in der Bewertung knapp vorn
Die am 22. September vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) veröffentlichte Bewertung der Konzepte sieht München mit 87,03 von 100 möglichen Punkten an der Spitze. KölnRheinRuhr folgt mit 85,02 Punkten knapp dahinter. Beide Konzepte erhielten die Bewertung „sehr gut“. Berlin liegt mit 74,64 Punkten deutlicher zurück und wurde mit „gut“ bewertet.
Die Bewertung ist eine Entscheidungsgrundlage und nimmt das Wahlergebnis nicht vorweg. Hamburg hat seine Bewerbung nach dem negativen Bürgerreferendum zurückgezogen. München und KölnRheinRuhr können auf Zustimmung von jeweils rund zwei Dritteln der Abstimmenden verweisen. In Berlin gab es einen positiven Parlamentsbeschluss, jedoch kein Bürgerreferendum.
Warum der Behindertensportverband nicht mitwählen darf
Die offizielle Stimmrechtsliste führt den DBS unter den nichtolympischen Spitzenverbänden mit null Stimmen. Grundlage ist § 16 der DOSB-Satzung: Bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Olympischen Spielen ist der Kreis der Stimmberechtigten eingeschränkt. Auch Landessportbünde und andere nichtolympische Verbände dürfen deshalb bei dieser Auswahl nicht abstimmen.
Olympische Wintersportverbände wie der Deutsche Skiverband und der Deutsche Eishockey-Bund erhalten dagegen jeweils drei Stimmen. Damit können sie über eine Bewerbung für Sommerspiele mitentscheiden, während der DBS als Verband bei der gemeinsamen Olympia- und Paralympics-Bewerbung keine Stimme hat.
An der fachlichen Prüfung der Konzepte war der DBS beteiligt. Sein Vorstandsvorsitzender Idriss Gonschinska gehört zudem der Evaluierungskommission an, dort allerdings ebenfalls ohne Stimmrecht. Diese Mitwirkung ermöglicht Einfluss auf die Vorbereitung, ersetzt aber kein eigenes Votum bei der abschließenden Auswahl.
(RP)
zur startseite




