Am 23. Juni 2022 war es soweit: Zusammen mit rund 130 Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen aus ganz Bayern feierte die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung. Sozialministerin Scharf:
„Wir feiern heute einen wichtigen Schritt: Die Schwerbehindertenvertretungen haben für Beschäftigte mit Behinderung größte Bedeutung. Sie sind ein zentraler Partner auf dem Weg zu einer umfassenden beruflichen Inklusion. Dieser Festakt ist für mich ein willkommener Anlass, um auch im Namen der Bayerischen Staatsregierung klar zu sagen: Menschen mit Behinderung bereichern jeden Betrieb und jede Dienststelle. Sie sind bedingungslos willkommen, und sie werden dringend gebraucht. Arbeit ist viel mehr als reiner Broterwerb. Sie stiftet Identität, gibt Selbstbewusstsein und ermöglicht Teilhabe. Ich danke allen Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen herzlich für ihre Arbeit!“
Schutz für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
Am 6. April 1920 trat das damalige „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde erstmalig eine Reihe von Regelungen eingeführt, die Menschen mit Behinderung schützen sollten. Auch die Funktion eines Vertrauensmannes – des Vorläufers der heutigen Schwerbehindertenvertretung – wurde erstmals gesetzlich verankert. Heute wird in Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten (oder gleichgestellten) Beschäftigten alle vier Jahre eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung achtet darauf, dass den Regelungen zugunsten Beschäftigter mit Behinderung entsprochen wird. Die nächste reguläre Wahl findet im Herbst 2022 statt.
(RP/PM)

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