Um Menschen mit Behinderung das Leben zu erleichtern, müssen Fahrkartenautomaten und Geldautomaten künftig barrierefrei erreichbar sein. Diese Pflicht zur Barrierefreiheit gilt auch für Computer, Tablets und Mobiltelefone – etwa indem für Betroffene die Möglichkeit besteht, sich Textinhalte laut vorlesen zu lassen.
Mit diesem Maßnahmenbündel hat der Bundestag am späten Donnerstagabend eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Allerdings müssen die neuen Vorschriften in der Regel erst Mitte 2025 umgesetzt sein. Für Selbstbedienungsterminals gibt es sogar eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

Erst ab 2035 passé: Geldautomaten, die für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind. (Foto: Shutterstock)
Neben der Barrierefreiheit von Automaten und Mobiltelefonen enthält das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unter anderem einen Passus, der die Rechtsdurchsetzung fördert. So sieht es beispielsweise die Möglichkeit eines Verbandsklagerechts und die Zuweisung einer Schlichtungsstelle vor, so dass Organisationen Menschen mit Behinderung in Klageverfahren aktiv unterstützen können. Zusätzlich können durch eine vorgeschaltete Schlichtung Rechtsstreitigkeiten auch außergerichtlich geklärt werden.
Behindertenverband kritisiert Gesetz
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) e.V. moniert, dass die Bundesregierung das „lebensnotwendigste Thema einer umfassenden Barrierefreiheit, die zwingend die barrierefreie Gestaltung der baulichen Umwelt vorschreibt, weiterhin ignoriert und lieber darauf setzt, dass die nächste Bundesregierung lediglich finanzielle Förderreize schaffen soll“.
„Diese Taktik verkennt die Lebensrealität behinderter Menschen, fördert Exklusion, Diskriminierung und Abhängigkeit und widerspricht jeglichem Menschenrecht der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat“,
empört sich Alexander Ahrens, der Geschäftsführer der ISL e.V.
(RP mit Materialien von dpa)

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