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Barrierefreiheit: „Freiwilligkeit behindert Innovationen“

Die Zahlen liegen auf dem Tisch: Corinna Rüffer von Bündnis 90/Die Grünen wirft der Bundesregierung beim Thema Bauen und Wohnen vor, nicht zu handeln.

Corinna Rüffer, MdB, ist Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Corinna Rüffer, MdB, ist Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Foto: Stefan Kaminski)

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai und zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit“, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Eine konsequente Verpflichtung der Privatwirtschaft, Barrierefreiheit herzustellen, lehnt die Bundesregierung weiterhin ab – will das aber nicht zugeben. Groß angekündigt und im Koalitionsvertrag festgehalten war nämlich die Prüfung, ob private Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden können. Doch die Prüfung dieser Frage ist auch nach vier Jahren nicht abgeschlossen, wie die Bundesregierung in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage eingestehen muss (Frage/Antwort 41). Paradoxerweise betont sie an anderer Stelle (Frage/Antwort 36), dass einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen in mehrfacher Hinsicht positive Auswirkungen haben – auch für Wirtschaftsunternehmen.

 

Großer Handlungsbedarf besteht weiterhin beim Thema Bauen und Wohnen. Die Zahlen liegen auf dem Tisch: Nur rund 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei oder barrierearm und bis 2035 werden über zwei Millionen barrierearme Wohnungen fehlen. Deshalb sind deutlich mehr Anstrengungen nötig. Doch nicht mal eine Mittelaufstockung des Bundesprogramms Altersgerecht Umbauen ist vorgesehen (Frage/Antwort 3).

 

Barrierefreiheit ist ein Zukunftsthema und Innovationsmotor für Wirtschaft und Wettbewerb, betont auch die Europäische Kommission mit Blick auf die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie. Angesichts des demografischen Wandels wird die Bedeutung einer barrierefreien Umwelt immer wichtiger, denn künftig werden immer mehr Menschen auf barrierefreie Produkte und Dienstleistungen angewiesen sein oder mindestens davon profitieren. Deshalb dürfen wir nicht auf Freiwilligkeit setzen. Auch privatwirtschaftliche Anbieter von kommerziellen Produkten oder Dienstleistungen müssen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden.“

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit“ (Drs. 19/28569): https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/285/1928569.pdf

(RP/PM)

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