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Barrierefreie Sendungen: Mehr Sichtbarkeit auf smarten Geräten

Die Landesmedienanstalten erstellen dazu eine Liste mit Formaten, die in besonderem Maße ein „Public Value“ haben. Private Rundfunkveranstalter sollen so einen Anreiz erhalten, hochwertiges Programm zu produzieren.

Smart TV-Menü
Gesellschaftlich wertvolle Programme sollen beispielsweise über Smart TV-Menüs hervorgehoben werden. (Symbolfoto: Andrea Warnecke/dpa)

Gesellschaftlich wichtige TV- und Audio-Sendungen von Medien sollen im Angebotsdschungel im Netz für Nutzer leichter zu finden sein. Die Medienregulierer, die für den privaten Rundfunk zuständig sind, erstellen dazu eine Liste mit Inhalten, die einen besonderen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Bis 30. September können sich private Anbieter darauf bewerben, wie es von den Landesmedienanstalten am Mittwoch in Berlin hieß. Mit einer Auswertung und Vergabe wird bis Frühjahr 2022 gerechnet.

„Public Value“ ist Kriterium

Wer auf die Liste kommt, muss von externen Medienplattformen und Benutzeroberflächen sichtbarer gemacht werden. Als mögliche Beispiele können die Übersichtsseiten von Smart-TV-Geräten oder auch Geräte mit Smart-Speaker-Funktion in Frage kommen, bei dem auf Zuruf Ergebnisse präsentiert werden. Die Liste gilt für drei Jahre. Eine Entscheidung kann aber auch widerrufen werden, wenn das Programm im Laufe der Zeit nicht mehr den Kriterien entspricht.

Sichtbarkeit spielt für Medienhäuser im Netz eine große Rolle. Das Ganze hat auch mit Reichweite und Aussichten auf Werbeerlöse als eine tragende Säule für private Medien zu tun.

Die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind, haben in einem Staatsvertrag vereinbart, dass Angebote mit sogenanntem Public Value sichtbar und auffindbar sein müssen. Das gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber eben auch für private Anbieter.

Qualität soll belohnt werden

Konkret geht es etwa um Rundfunk-Angebote – also Fernsehen und Radio – und auch um rundfunkähnliche Angebote im Netz. Für Public-Value-Inhalte kommen zum Beispiel Kriterien infrage wie der zeitliche Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung über politisches und zeitgeschichtliches Geschehen oder Angebote, die auch barrierefrei für Menschen mit einer Behinderung zugänglich sind. Auch Eigenproduktionen spielen eine Rolle und Angebote für junge Zielgruppen sowie der Anteil an regionalen und lokalen Informationen.

Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass Unternehmen sich mit einzelnem Programm oder mit Mediatheken für die Liste bewerben können. „Sie müssen die besondere Bedeutung ihres Angebots für Public Value herausstellen.“ Kreißig eränzte:

„Das Interesse ist groß, auch weil Unternehmen die Befürchtung haben, nicht mehr so leicht auffindbar zu sein.“

Als übergeordnetes Ziel der Regulierung nannte Kreißig dies: „Wir müssen in der digitalen Welt mit der großen Auswahl die Auffindbarkeit greifbar machen. In der Regulierung werden Veranstalter honoriert, die in besonderem Maße Public-Value-Angebote produzieren, weil die teurer herzustellen sind.“ Die Chancen einer besseren Refinanzierbarkeit solle ermöglicht werden. „Wenn ich eine höhere Aufmerksamkeit habe und bessere Reichweiten, dann kann ich bessere Werbeerlöse einspielen.“

(RP/dpa)

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