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Baden-Württemberg muss 2,6 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen leisten

Die Zahl der schwerbehinderten Menschen war 2020 in der Landesverwaltung weiterhin zu niedrig – und ist sogar seit mehreren Jahren rückläufig.

Manne Lucha auf einer Pressekonferenz
Landessozialminister Manne Lucha (Foto: Marijan Murat/dpa)

Baden-Württemberg beschäftigt in der Landesverwaltung immer weniger Menschen mit schwerer Behinderung und muss daher Ausgleichszahlungen in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro tätigen. Die Quote betrug nach Angaben des Sozialministeriums im Jahr 2020 im Jahresdurchschnitt 4,24 Prozent.

„Das Land hat als Arbeitgeber damit seit dem Jahr 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote nicht mehr erreicht“,

schreibt Sozialminister Manne Lucha (Grüne) in einer Kabinettsvorlage, aus der die „Heilbronner Stimme“ zitiert. Die im Sozialgesetzbuch vorgegebene Schwerbehindertenquote liegt bei fünf Prozent. Im Sozialministerium liegt die Quote bei 8,91 Prozent, im Kultusministerium nur bei 3,4 Prozent.

Der Trend in der Landesverwaltung ist damit weiter rückläufig. Die Quote lag nach 2018 mit 4,54 Prozent und 2019 mit 4,46 Prozent im Jahr 2020 auf einem Tiefstand.

Was sind Ausgleichszahlungen?
Nach dem Sozialgesetzbuch müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern gewährleisten, dass wenigstens fünf Prozent ihrer Beschäftigten Menschen mit schwerer Behinderung sind. Kommen sie dieser Vorgabe nicht nach, müssen die Arbeitgeber Ausgleichsabgaben an die zuständigen Integrationsämter bezahlen.

(RP/dpa/lsw)

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