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Außerklinische Intensivpflege: Umsetzungsprobleme geben Anlass zur Sorge

Zwanzig Verbände fordern umgehend Nachbesserungen am GKV-IPReG bevor am 31. Oktober der Anspruch auf häusliche Krankenpflege fällt.

Logos der 20 teilnehmenden Verbände
(Foto: PM)

Mit ihrem heute veröffentlichten Positionspapier machen 20 Verbände auf Probleme bei der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf. Das sehr umstrittene GKV-IPReG ist bereits 2020 in Kraft getreten.

Anspruch fällt Ende Oktober

Ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet das GKV-IPReG jedoch erst seine volle Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig und sie haben dann nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI). Bereits heute zeigt sich, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führt. Unter anderem verkleinert sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis und die rechtssichere Verordnung von AKI wird durch unklare Voraussetzungen gefährdet. Auch ist die Leistungserbringung von AKI im Rahmen eines Persönlichen Budgets künftig nicht mehr gewährleistet.

Die Änderungen der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie, die am 15. September 2023 in Kraft getreten sind, lösen diese Probleme nicht und führen teilweise zu neuer Rechtsunklarheit, so die Verbände. Deshalb sei jetzt der Gesetzgeber gefragt. Mit ihrem gemeinsamen Positionspapier fordern die Verbände daher, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen umgehend umzusetzen, um die Versorgung von Menschen mit Bedarf an AKI sicherzustellen.

Weiterführende Informationen: Positionspapier der Verbände vom 19. September 2023

(RP/PM)

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