„Die Begleitung von Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf im Krankenhaus muss endlich finanziert werden“ , darauf drängen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte hätten die Situation verschärft.
Bereits im November vergangenen Jahres hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, eine Lösung zu finden. Mit Beschluss vom 22. April 2021 fordert nun auch der Bundestag eine Klärung. Dies müsse jetzt aufgegriffen werden, bevor es zu spät ist.
Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt: Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus müssen, benötigen sie häufig die Begleitung einer vertrauten Assistenz, um die Behandlung zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser Leistung ist aber nur unzureichend geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben.
Keine Bewegung bei Petition
Vor einem Jahr machte eine Petition, die der Bundestag im März 2020 mit höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwies, auf das Thema aufmerksam. Fachgespräche zwischen den zuständigen Bundesministerien unter Beteiligung von Vertretern aus Ländern und Kommunen, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsträgern sowie Interessenvertretern von Menschen mit Behinderung wurden jedoch ergebnislos beendet.
Auch im Teilhabestärkungsgesetz konnte trotz eines zwischenzeitlich erarbeiteten Kompromissvorschlages des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem aufgrund von ministerialen Zuständigkeitsstreitigkeiten keine Regelung erzielt werden.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine Gesetzesformulierung vorzuschlagen, die noch in dieser Legislatur von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.
(RP/PM)

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