Weil sie als lästige Stolpergefahr kreuz und quer auch auf Bürgersteigen herumstehen, dürfen E-Roller in der Münchner Innenstadt bald nur noch an eigens dafür vorgesehenen Orten abgestellt werden. Das hat die Kommune nach Angaben vom Freitag mit den fünf Anbietern vereinbart, die in München E-Tretroller vermieten.
Mit der Regelung soll verhindert werden, dass die Gefährte dort abgestellt werden, wo sie Fußgängerinnen und Fußgänger behindern – vor allem auch Menschen mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkungen (siehe dazu ROLLINGPLANET-Beitrag Stolperfalle E-Scooter: Wie Sie sehbehinderten Menschen helfen und Kommentar von ROLLINGPLANET-Kolumnist Heiko Kunert: Die elektrischen Scooter stehen auf Gehwegen, sind kaum hörbar und machen blinden und sehbehinderten Menschen das Leben schwer. Es bedarf dringend neuer Regeln)
„So schön es ist, dass in München neue Fortbewegungsmittel schnell und offen angenommen werden, so gefährlich und ärgerlich sind kreuz und quer abgestellte E-Scooter auf dem Gehsteig“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). „Das vergangene Jahr über bin ich oft darauf angesprochen worden und habe dazu auch viele Briefe bekommen.“
Ab Mitte des Jahres werden die Gebühren für die Kunden dann weiterlaufen, wenn diese ihren Roller innerhalb des Altstadtrings nicht innerhalb einer der rund 40 eigens beschilderten und markierten Flächen abstellen. Die Anbieter haben sich außerdem freiwillig dazu verpflichtet, die Nutzung der neuen Parkplätze etwa durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen, hieß es.
(dpa/lby)

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