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3 wichtige Fragen zum Reha-Antrag – eine Expertin antwortet

Manche Erkrankung ist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht ausgestanden: Oft ist über den Klinikaufenthalt hinaus eine Rehabilitation vorteilhaft. Wie Sie die Hürden der Antragstellung nehmen. Von Stefan Weißenborn

Frau geht auf einem Laufband in der Reha.
(Foto: Christin Klose/dpa)

„Reha“ – das steht für medizinische Rehabilitation. Neben der Genesung hat sie ein weiteres Ziel: Die Gesundheit muss laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) „voraussichtlich so weit wiederhergestellt oder zumindest stabilisiert werden, dass eine Erwerbstätigkeit zukünftig möglich ist.“

Eine Reha kann erhalten, wer durch Krankheit oder Behinderung in seiner Erwerbsfähigkeit „erheblich gefährdet oder bereits eingeschränkt ist“. Grund kann neben anderen Erkrankungen auch Long Covid sein: „In letzter Zeit gehen immer mehr Menschen nach einer Covid-19-Erkrankung mit anhaltenden Atemproblemen in eine Reha“, sagt Verena Querling, Referentin für Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Für Erwerbstätige werden Rehabilitationen grundsätzlich von der DRV finanziert. Die Kosten für Rehas für Rentner und Rentnerinnen sowie Kinder, aber auch Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Im Interview mit dem dpa-Themendienst beantwortet die Juristin weitere Fragen.

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Reha möglichst bewilligt wird?

Eine Reha kann dann beantragt werden, wenn nach Krankheit oder Operation eine weitere Behandlung erforderlich ist, um den gesundheitlichen Normalzustand wieder zu erreichen. Es geht um die Frage: Wie kriege ich jemanden wiederhergestellt, sodass er wieder arbeiten oder selbstständig leben kann?

Typische medizinische Fälle, die eine Reha nach sich ziehen, sind Herzprobleme, Krebsoperationen oder auch ein operierter Oberschenkelhalsbruch. Die Voraussetzungen für eine Rehabilitation über die Rentenversicherung sind ein wenig strenger als bei der Krankenversicherung und hängen besonders mit den Zeiten der Mitgliedschaft zusammen.

Hier sollte man sich im Einzelfall erkundigen. Sowohl die Krankenversicherung als auch die Rentenversicherung prüfen natürlich, ob das Ziel der Reha erreicht werden kann. Werden diese unterschiedlichen Voraussetzungen erfüllt, ist das Alter nicht relevant für den Anspruch.

2. An wen wende ich mich mit dem Anliegen?

Noch im Krankenhaus kann man beim sozialen Dienst in Absprache mit dem behandelnden Arzt eine Reha beantragen. Die Renten- oder die Krankenversicherung können dann genehmigen. Weitere Ansprechpartner sind Hausarzt oder Fachärzte.

Aber auch wenn Versicherte nicht in ärztlicher Behandlung sind, können sie eigeninitiativ einen Antrag stellen. Falls medizinisch begründet, kann auch die Verlängerung einer Reha beantragt werden. In der Regel dauert sie zwei bis drei Wochen. Außerdem kann im Antrag eine Wunsch-Einrichtung angegeben werden. Darüber welche es wird, entscheidet aber der Kostenträger.

3. Was mache ich, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wird?

Rentenversicherung und Krankenversicherung handeln bei der Bewilligung nach dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘. Es passiert aber nicht selten, dass Anträge tatsächlich abgelehnt werden. Dann geht man in den Widerspruch. Ein formloses Schreiben genügt zunächst, muss der Versicherung aber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids vorliegen.

Danach ist ausreichend Zeit, um den Widerspruch gut zu begründen – am besten mithilfe eines Arztes, der sich mit dem Gutachten der Versicherung auseinandersetzt. Natürlich kann bei solchen Verfahren gegen die Versicherungen auch ein Anwalt hilfreich sein. Einsprüche haben oftmals Erfolg – wenn nicht, bleibt dem Betroffenen noch eine Klage, die beim Sozialgericht des Wohnortes eingereicht wird. Gerichtskosten entstehen dem Versicherten dabei nicht.

Sollte das Gericht ein medizinisches Gutachten für erforderlich halten, ist auch dieses kostenfrei. Wenn es in medizinisch gut begründeten Fällen schnell gehen muss, kann man eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen.

(RP/dpa)

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